20.02.2020 AKTUELL: Bei Darlehensverträgen, die zur Vorfinanzierung oder Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung eines Bausparvertrages abgeschlossen wurden, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung/ein Aufhebungsentgelt häufig auf Grund formeller Fehler nicht geschuldet. Uns liegen Verträge einer großen Bauspar-AG zur Prüfung vor, bei denen wir der Auffassung sind, dass die Bank vom Kunden gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss. Die Bank versucht, den Fehler "auszubügeln", indem Sie den Kunden Vereinbarungen zuschickt, die der Kunde unterschreiben soll, in denen der Kunde der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung/eines Aufhebungsentgelts zustimmt. Fragen Sie uns, bevor Sie solch eine Vereinbarung unterschreiben!
Sie haben Ihre Immobilie bei einer Bank finanziert. Wie üblich wurde Ihnen von Ihrer Bank ein Bausparvertrag als Baustein Ihrer Immobilienfinanzierung empfohlen und verkauft. Sie sollten das komplette Darlehen oder Teile mit dem Bausparvertrag ablösen.
Sie haben den Bausparvertrag abgeschlossen, haben ihn angespart und die Zuteilung angenommen. Jetzt zahlen Sie das Bauspardarlehen zurück und ärgern sich, dass der Zins weit über dem marktüblichen Zins ist. Jetzt möchten Sie Ihr Haus verkaufen bzw. auf ein günstigeres Darlehen umsteigen.
Beispiel Vorfälligkeitsentschädigung:
Im Jahr 2006 wurde Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif. Sie haben ein Bauspardarlehen über 75.600,00 € aufgenommen. Dieses wurde zum 01.01.2012 auf weitere 10 Jahre bis 2022 festgeschrieben bei einem Zinssatz von 3,87 % p.a., wobei dieser Zinssatz damals schon teuer war. Jetzt haben Sie 2016 Ihre Immobilie verkauft. Die Bausparkasse hat ca. 6.100,00 € Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen kassiert im Gegenzug für die Löschungsbewilligungen.
Sie können im Einzelfall die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen sowie zusätzlich überzahlte Zinsen. Dies sind in diesem Beispiel ca. 6.100,00 € plus ca. 4.500,00 € Zinsen. Sie erhalten also ca. 10.600,00 € zurück.
Ursprünglicher Darlehensbetrag: | 75.600,00 € |
effektiver Jahreszins: | 3,87 % p.a. |
Laufzeit bis: | 01.01.2022 |
Verkaufszeitpunkt: | 2016 |
Vorfälligkeitsentschädigung (ca.): | 6.100,00 € |
Rückforderbare Zinsen (ca.): | 4.500,00 € |
Ihre Rückforderung: | 10.600,00 € |
Beispiel Umschuldung:
Sie schulden Ihr Bauspardarlehen aktuell um. Sie zahlen eine monatliche Rate von 300,00 €. Ihr Zins ermässigt sich durch die Umschuldung von 3,87 % p.a. auf 1,44 % p.a.. Sie zahlen weiterhin die gleiche monatliche Rate. Dadurch ergibt sich folgende Ersparnis:
Ursprünglicher Darlehensbetrag: | 75.600,00 € |
effektiver Jahreszins: | 3,87 % p.a. |
Laufzeit bis: | 01.01.2022 |
Monatliche fixe Rate (ca.): |
300,00 € |
Zinslast bis 01.01.2022 (ca.): | 9.600,00 € |
Zinssatz nach Umschuldung: | 1,44 % p.a. |
Zinslast neu bis 01.01.2022 (ca.) | 3.500,00 € |
Ihre Ersparnis: | 6.100,00 € |
Auch wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig umschulden oder ablösen wollen und Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden wollen, stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung und Prüfung Ihrer Rechte gerne zur Verfügung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung sowie die Übernahme der laufenden Korrespondenz an. In der Regel werden die Kosten von der Versicherung übernommen.
Sie können gerne sofort das Kontaktformular ausfüllen und wir werden umgehend mit Ihnen in Kontakt treten.