BGH:
Darlehensgebühren bei Bauspardarlehen sind unwirksam!
Der BGH hat mit Urteil vom 8. November 2016 - XI ZR 552/15 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Wenn Sie also eine Darlehensgebühr bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens gezahlt haben, fordern Sie diese bei Ihrer Bausparkasse zurück.
Sollte die Bausparkasse dem nicht nachkommen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, die gezahlten Gebühren zurück zu bekommen!
BGH:
Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen unwirksam!
Der BGH hat mit Urteil vom 9. Mai 2017 - XI ZR 308/15 entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Kontogebühr" in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Wenn Sie also eine Kontogebühr bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens gezahlt haben oder zahlen, fordern Sie diese bei Ihrer Bausparkasse zurück.