Zeigen Sie der Bausparkasse die Rote Karte!

 

Die deutschen Bausparkassen kündigen derzeit massiv ältere Bausparverträge, bei denen die Bauparsumme noch nicht erreicht ist. Vor allem die

 

  • BHW Bausparkasse AG
  • LBS Landesbausparkasse
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
  • Deutsche Bausparkasse Badenia AG
  • Wüstenrot Bausparkasse AG
  • Debeka Bausparkasse AG

 

kündigen hochverzinste Bausparverträge zu Lasten der Bausparer. Der genaue Umfang der Kündigungen ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass  die Bauspassen tausendfach alte Bausparverträge gekündigt habe und weiter kündigen werden.

 

Wir halten das Vorgehen der Bausparkassen für rechtswidrig. Eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage für die Kündigung konnten wir bei den uns zur  Ersteinschätzung vorliegenden Fällen nicht feststellen. 

 

Die Bausparkassen versuchen sich durch massenhafte Kündigungen von den für den Bauparer gut verzinsten Bausparverträgen loszusagen, anstatt sich vertragstreu zu verhalten ("pacta sunt servanda").

 

Die Bausparkassen berufen sich als Aufhänger der Kündigung auf die sogenannte Zuteilungsreife der Bausparverträge. Ihre Bausparleistungen an die Bausparkasse stellen rechtlich gesehen Darlehen dar. Die Bausparkassen argumentieren deshalb, dass ihnen zehn Jahre nach der erstmaligen Zuteilungsreife ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs.1 Nr.2 BGB zustehen  würde, da die Bausparkasse mit Zuteilungsreife das "Darlehen" des Bausparers vollständig empfangen habe.

 

Dieser Ansicht kann aus einer Vielzahl von Gründen nicht gefolgt werden, deshalb haben sowohl das OLG Stuttgart als auch das OLG Bamberg Klagen von betroffenen Bausparern, die sich gegen die Kündigungen gewehrt haben, stattgegeben. Sie folgten der Argumentation der Bausparkassen nicht und haben ein Kündigungsrecht der Bausparkasse ausdrücklich verneint.

 

Ein Urteil des BGH zu dieser Rechtsfrage steht noch aus und wird mit Spannung erwartet.

 

Was muss ich tun, wenn mir gekündigt wurde?

 

Wenn Ihr Bausparvertrag gekündigt wurde, sollten Sie schnell reagieren. Widersprechen Sie schriftlich der Kündigung und nehmen Sie sich dringend anwaltliche Hilfe.

 

Sollte Ihre Bausparkasse dazu übergegangen sein zum Kündigungszeitpunkt das Bausparguthaben auf ein ihr bekanntes Konto auszuzahlen, sollten Sie der Zahlung dringend widersprechen. Keinsfalls sollten Sie das Geld für andere Zwecke verwenden, wenn Sie die Kündigung nicht akzeptieren wollen. Auch ein Verrechnungsscheck sollte nicht akzeptiert und unverzüglich an die Bausparkasse zurückgesandt werden.

 

Wir helfen Ihnen gerne, nehmen Sie Konatkt zu uns auf!

 

 

Telefon:

(030) 20 60 30 40

 

E-Mail:

info@bausparer-hilfe.de

 

 

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© Rechtsanwalt Olaf Peisker und Rechtsanwalt Rolf Siburg